Luftballons werden zu einem Anlass bei Helfende Hände steigen gelassen.
Nachlass spenden und Angehörige mit Behinderung absichern

Über das eigene Leben hinaus Zukunft schenken: Der eigene Tod ist ein sensibles Thema und eine Nachlass-Spende eine ganz besondere Form der Hilfe. Hier finden Sie Informationen rund um das komplexe Thema Nachlass, Testament und Behindertentestament und was Sie damit bewirken können – für Ihre Angehörigen, aber auch für gemeinnützige Organisationen wie Helfende Hände.

Ihr letzter Wille: mit einer Nachlass-Spende etwas Bleibendes hinterlassen

Wir von Helfende Hände setzen mit unserer Arbeit ein Zeichen in der Gesellschaft. Menschen mit Mehrfachbehinderungen bekommen bei uns liebevolle Zuwendung und Sicherheit. Wir ermöglichen ihnen eine größtmögliche Selbstständigkeit und entlasten die Angehörigen auf ihrem oft fordernden Weg durch den Lebensalltag.

Menschen, die den Grundgedanken von Helfende Hände teilen, können uns in ihrem Testament bedenken. Mit dem Verfassen eines Testaments setzt man ein klares Zeichen für sich, die Hinterbliebenen und die Gesellschaft. Man setzt sich bewusst mit der Frage auseinander, welche Spuren man hinterlassen möchte. Und das ist ein beruhigendes Gefühl, das Sicherheit gibt.

So kann Ihr Vermächtnis weit in die Zukunft wirken

Ihr Vermächtnis ist bei Helfende Hände gut angelegt – und zwar für die Zukunft der nächsten Generation.

Sie legen fest, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen zu welchen Anteilen erben soll – zum Beispiel Ihre Kinder und andere Personen sowie Organisationen wie Helfende Hände, die Ihnen am Herzen liegen.

Möchten Sie jemandem etwas Bestimmtes hinterlassen, z.B. einen festen Geldbetrag, Schmuck oder ein Fotoalbum, verfügen Sie darüber in Ihrem Testament als Vermächtnis.

Auch Immobilienspenden können eine Möglichkeit der Unterstützung unserer Organisation sein. Die Erträge aus der Immobilie können zum Beispiel in die Arbeit von Helfende Hände fließen. Gern setzen wir uns mit Ihnen zusammen, nehmen uns Zeit und sprechen mit Ihnen über Ihre ganz persönlichen Vorstellungen.

 

So erreichen Sie uns im Spenderservice für eine Terminvereinbarung:
spenden@helfende-haende.org
Tel.: 089 829281 -21 | -56

Schenkungen innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Erbfall werden bei der Berechnung des Pflichtteils dem Nachlasswert oft in voller Höhe wieder zugeschlagen. Mit jedem Jahr Abstand zum Erbfall sinkt der zu berücksichtigende Anteil dann um ein Zehntel. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, werden also meist nicht mehr berücksichtigt. Ausgenommen hiervon sind allerdings Schenkungen unter Vorbehalt eines Totalnießbrauchs oder eines umfassenden Wohnrechts oder aber auch Schenkungen unter Eheleuten. Diese werden im Rahmen des Pflichtteils unabhängig von der 10-Jahresfrist immer berücksichtigt.

Ihre Zustiftung oder Testamentsspende zugunsten unserer öffentlichen Stiftung bürgerlichen Rechts „Stiftung Helfende Hände“ kann eine bessere Zukunft für Familien mit Kindern schaffen, die Mehrfachbehinderungen haben. Für diese Familien bedeutet unsere Arbeit Entlastung im Alltag und eine bessere Lebensqualität – sowohl für ihr Kind mit Behinderung als auch für die ganze Familie. Wir wissen, wie schwierig die Lebenssituation dieser Familien ist und werden immer daran arbeiten, ihrem Leben jeden Tag mehr Leichtigkeit und Freude zu geben.

Bitte unterstützen Sie uns dabei! Sprechen Sie uns gerne an, welches Projekt oder welche unserer Angebote Ihnen besonders am Herzen
liegen. Vielleicht haben Sie sogar eigene Unterstützungsideen?

Wir haben immer ein offenes Ohr:
stiftung@helfende-haende.org
Tel.: 089 829281-0

Angehörige mit Behinderung absichern – das Behindertentestament

Der eigene Tod ist ein sensibles Thema. Eltern von Kindern mit Mehrfachbehinderungen werden in besonderem Maße mit diesem Thema konfrontiert. Sie wissen, dass sie nach ihrem Tod einen Menschen zurücklassen werden, der auf Unterstützung und Assistenz angewiesen ist, und möchten diesen abgesichert und in guten Händen wissen.

Bei den Helfenden Händen sind Umgang und Auseinandersetzung mit dem Thema Tod elementare Bestandteile unserer Arbeit. Wir unterstützen die Familien der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen auch auf dem letzten Weg. Dafür sollten Vorkehrungen getroffen werden – zum Beispiel in einem Behindertentestament.

 

Cover der Vermächtnisbroschüre von Helfende Hände

Wir haben alle wichtigen Informationen zu Ihrem Behindertentestament, aber auch zu anderen Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu regeln, in einer Broschüre für Sie zusammengetragen.

Sprechen Sie uns an – wir senden Ihnen die Broschüre gerne kostenfrei zu!

Ihre Ansprechpartnerinnen

Jessica Schäfer

Teamleitung Fundraising, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon
089 829281–21
Helfende Hände gemeinnützige GmbH, Reichenaustraße 2, 81243 München
Christa Schüßler, Fundraising, Copyright: Helfende Hände, Fabian Helmich

Christa Schüßler

Fundraising

Telefon
0163-7418358
Helfende Hände gemeinnützige GmbH, Reichenaustraße 2, 81243 München
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