Angehörige von dauerhaft intensivpflichtigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen benennen Regelungsbedarfe.
Das vom Bundestag beschlossene Intensivpflegestärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde mit seiner Verkündigung am 23. Oktober 2020 in Kraft gesetzt. Die Regelungen für die außerklinische Intensivpflege (AKI) treten gemäß Artikel 2 am 31. Oktober 2023 in Kraft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist nun aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2021 Richtlinien für den Inhalt und Umfang der Leistungen sowie die Anforderungen zu bestimmen. Dabei sind Kinder- und Jugendliche sowie Erwachsene mit einem Krankheitsbild des Kinder- und Jugendalters getrennt zu betrachten.
In enger Zusammenarbeit mit drei weiteren Elternvereinen, wollen wir uns als Helfende Hände auch im Richtlinienverfahren des G-BA für dauerhaft intensivpflichtige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit komplexen Behinderungen stark machen. Deswegen haben wir die im Regelungsumfang der AIP-Richtlinie wesentlichen Anforderungen und Leistungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von chronisch intensivpflichtigen Patienten in einem Positionspapier stichpunktartig zusammengefasst.
Das Positionspapier darf gerne weitergeleitet und geteilt werden, vielen Dank für Ihre Unterstützung!