Die stellvertretende Wohnheimleitung (m/w/d) übernimmt in Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung Wohnen die fachliche, administrative und organisatorische Verantwortung für den Fachbereich des Wohnheims mit 12 Stunden. Hinzu kommen mit 8 Stunden Aufgaben im Fachdienst Wohnen.
Ihre Aufgaben:
• Vertretung der Bereichsleitung Wohnen in Abwesenheit nach Absprache
• Verantwortung für die Personaleinsatzplanung und Zeiterfassung bei Abwesenheit der Bereichsleitung
• Verantwortung für die Sicherung der tagesaktuellen Personalbesetzung aller Wohngruppen und der Nachtdienste bei Abwesenheit der Bereichsleitung
• Mitverantwortung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Wohnheims unter Einbezug der aktuellen Paradigmen
• Verantwortung für die Einhaltung der Pflichtschulungen aller Mitarbeitenden des Wohnheims
• Weitergabe von bewohnerbezogenen Themen an die Bereichsleitung
• Fachliche Personalführung und pädagogische Weiterentwicklung der Mitarbeitenden des Wohnheims in Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung
• Prozesssteuerung, -überwachung und ggf. –Optimierung im Rahmen des QM
• Organisation und Moderation der Gruppenleitungssitzung in Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung
• Planung und Durchführung hausinterner Angebotsschulungen
• Übernahme verschiedener Aufgaben im Fachdienst
• Kollegiale Zusammenarbeit mit der Kollegin im Fachdienst
• Enger und vertrauensvoller Austausch als Fachdienst mit den Mitarbeitenden, Bewohner:innen sowie Sorgeberechtigten.
• Abgeschlossene pädagogische Ausbildung/Studium
• Kenntnisse im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe
• Erste Erfahrungen in leitender Tätigkeit erwünscht (Gruppenleitung, etc)
• Erfahrungen mit der Erstellung von Dienstplänen
• Übernahme von Leitungsverantwortung
• Regelmäßige und transparente Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung
• 12 Stunden stellvertretende Wohnheimleitung, TVÖD SuE S17
• 8 Stunden Fachdienst, TVÖD SuE 12
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail bis 26.09.2023 an: bewerbungen@helfende-haende.org
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gerne an die Wohnheimleitung Frau Frahammer.
Chancengleichheit ist für uns mehr als eine gesetzliche Pflicht. Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion, Behinderung oder sexueller Identität wird aktiv gefördert und ist fester Bestandteil unseres Selbstverständnisses. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.