Als pädagogischer Fachdienst unterstützen und beraten Sie die Mitarbeitenden in pädagogischen Themen und Fragestellungen. Des Weiteren ist das Ziel der Beratung zur Sicherstellung einer personenbezogenen Unterstützung der Menschen im Lebensbereich Wohnen und Stärkung ihrer Teilhabe.
Ihr Aufgabengebiet:
- Fachliche und konzeptionelle Beratung der Bewohner:innen-Vertretung und Beratung bei der Weiterentwicklung der gremiumsinternen Kommunikationsstrukturen
- Qualitätssicherung der Berichte im Rahmen des Gesamtplanverfahrens
- Erarbeitung und Schulung der Standards im Bereich des Berichts- und Planungswesens
- Überprüfung und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der personenbezogenen Dokumentation
- Neueinzugsmanagement
- Mitwirkung an der konzeptionellen Weiterentwicklung
- Beratung der Bereichsleitung bei der zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Angebots
- Vernetzung in pädagogischen Gremien
- Evaluieren des Schulungsbedarfs zu pädagogischen Themen
- Planung und Durchführung hausinterner Angebotsschulungen
- Abgeschlossenes pädagogisches Studium; z. B. Heilpädagogik B.A./Sozialpädagogik/Soziale Arbeit B.A. oder vergleichbare Qualifikation mit Berufserfahrung
- Kenntnisse im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe
- Theoretisches und anwendungsbezogenes Fachwissen im Bereich der Unterstützten Kommunikation
- Regelmäßige und transparente Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung
- 18 Stunden pädagogischer Fachdienst, TVöD-SuE S12
- Zusätzliche leistungsorientierte Vergütungsbestandteile
- Sehr gute Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
- Betriebliche Altersversorgung (ZVK)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Steuerfreie Sachzuwendungen in Höhe von 44 EUR monatlich
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail bis 14.01.2023 ausschließlich an: bewerbungen@helfende-haende.org.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gerne an die Bereichsleitung Wohnen Frau Frahammer.
Ihre persönlichen Daten rund um Ihre Bewerbung behandeln wir mit Sorgfalt und höchster Vertraulichkeit.
Chancengleichheit ist für uns mehr als eine gesetzliche Pflicht. Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion, Behinderung oder sexueller Identität wird aktiv gefördert und ist fester Bestandteil unseres Selbstverständnisses. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.