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Heimbeirat Angehörigenbeirat Eltern/gesetzliche Betreuer

 

Heimbeirat


Die Heimmitwirkungsverordnung garantiert jedem Menschen der in einem Heim wohnt, dass in allen Angelegenheiten des Heimbetriebes eine Mitwirkung sichergestellt sein muss.

Die Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern wählen aus ihren Reihen einen Heimbeirat. Der Heimbeirat besteht aus drei Mitgliedern, wobei eines dieser Mitglieder auch einer ihrer Angehörigen sein kann. Kann ein Heimbeirat nicht gebildet werden, werden seine Aufgaben durch einen Heimfürsprecher, der von der Heimaufsicht ernannt wird, wahrgenommen.

Die Mitwirkung erstreckt sich u.a. auf folgende Bereiche:

  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Förderung der Betreuungsqualität
  • Änderung der Art und des Zwecks des Heimes
  • Bauliche Veränderungen
  • Änderung von Heimverträgen oder der Heimordnung

Im Unterschied zum Angehörigenbeirat setzt sich der Heimbeirat ausschließlich für die Belange der Menschen ein, die im Wohnpflegeheim wohnen.

Wohnpflegeheim Heimbeirat
     
Sie erreichen uns ab sofort auch über E-Mail:
heimbeirat@helfende-haende.org

Angehörigenbeirat


Um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen professionellen Helfern, Eltern und Angehörigen sicherzustellen, besteht ein Angehörigenbeirat. Der Angehörigenbeirat versteht sich als Ansprechpartner für Anliegen aller Eltern und Angehörigen der Bewohner und Bewohnerinnen des Wohnpflegeheimes, sowie als Ansprechpartner für die Leitung.

In regelmäßigen Treffen werden aktuelle Themen besprochen und diskutiert, um bei Entscheidungen die Meinung der Eltern und Angehörigen zu hören und zu berücksichtigen. Der Angehörigenbeirat besteht aus drei Mitgliedern, die bei einem Angehörigenelternabend von den anwesenden Angehörigen gewählt werden.

Der Angehörigenbeirat wurde am 08.07.2010 neu gewählt.

 

Wohnpflegeheim Angehörigenbeirat

 

Sie erreichen uns ab sofort auch über E-Mail:

angehoerigenbeirat@helfende-haende.org

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Eltern - gesetzliche Betreuer


Mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter verändert sich die rechtliche Situation zwischen den Eltern und ihren Kindern. Anstelle der Eltern als Sorgeberechtigten tritt eine gesetzliche Betreuung, die künftig, in meist allen Bereichen Entscheidungen für und zum Wohle des Menschen mit Behinderung zu treffen hat.

In der Regel entscheiden sich die Eltern dafür, die gesetzliche Betreuung zu übernehmen, so dass sie auch bei ihren erwachsenen Kindern die Möglichkeit haben, in ihrem Sinne zu handeln und Entscheidungen zu treffen.

Zu den gesetzlichen Betreuern bzw. Eltern besteht ein regelmäßiger Kontakt. Sie werden über Inhalte und Ziele der Betreuungsplanung informiert und entsprechend einbezogen. Ein weiterer Austausch und Kontakt findet in den "Gruppen-Elternabenden" sowie bei Elternkreisen statt.



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Veranstaltungen und Termine

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Elternkreis
24.05.2012 09:30 - 24.05.2012 11:30
Pfingstferien
26.05.2012 - 10.06.2012
Sommerfest
16.06.2012 - 16.06.2012
Elternkreis
21.06.2012 09:30 - 21.06.2012 11:30
Elternkreis
12.07.2012 09:30 - 12.07.2012 11:30
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